Angebotskonzept
Die Festlegung des Angebots des öffentlichen Verkehrs geschieht im Wesentlichen in folgenden Schritten:
- Durchführung von Korridorstudien und teilregionalen Planungen unter Federführung der Regionalen Verkehrskonferenz/Regionalkonferenz (RVK/RK)
- Erarbeitung der regionalen Angebotskonzepte durch die RVK/RK
- Erarbeitung des kantonalen Angebotskonzepts durch das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV)
- Angebotsbeschluss durch den Grossen Rat
- Definitive Version des Angebotskonzepts.
Regionale Angebotskonzepte
Auf der Grundlage von Korridorstudien und teilregionalen Planungen erstellen die RVK/RK die regionalen Angebotskonzepte. Sie setzen aus regionaler Sicht Prioritäten. Die regionalen Angebotskonzepte umfassen in der Regel einen Zeitraum von vier Jahren.
Kantonales Angebotskonzept
Auf der Basis der regionalen Angebotskonzepte earbeitet das AöV den Entwurf des kantonalen Angebotskonzeptes. Insbesondere aufgrund finanzieller Vorgaben können meistens nicht alle Elemente der regionalen Angebotskonzepte in das kantonale Angebotskonzept übernommen werden. Das AöV setzt die Prioritäten aufgrund kantonaler Planungen und übergeordneter Vorgaben.
Das kantonale Angebotskonzept dient als Grundlage für den Angebotsbeschluss.
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Tel. 031 633 37 11
Fax 031 633 37 20
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