Individualverkehr
Der Individualverkehr beschreibt alle Fortbewegungsarten, bei denen Einzelpersonen frei über Zeit und Wege entscheiden. Unterschieden wird:
- der nichtmotorisierte Individualverkehr (Fuss- und Veloverkehr bzw. •Langsamverkehr)
- der •motorisierte Individualverkehr Insbesondere Schwerverkehr sowie Auto- und Motorradverkehr).
Die Unterscheidung zwischen Schwerverkehr, übrigem motorisiertem und nichtmotorisiertem Individualverkehr ist mit Blick auf die unterschiedlichen Auswirkungen für die Ermittlung der Anteile der verschiedenen Verkehrsträger am Gesamtverkehr (=Modal Split) in der Verkehrsstatistik relevant.
Zuständige Fachstellen im Tiefbauamt: Anlauf- und Koordinationsstellen sind die zuständigen Oberingenieurkreise. Sie ziehen bei Bedarf je nach Fragestellung die Fachstellen Planungen, Langsamverkehr, Verkehrsmanagement, Verkehrstechnik, Lärmschutz oder Wasserbau des Dienstleistungszentrums bei.

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