Kunst & Bau
Kunst und Bau, zwei sich sehr gut ergänzende Elemente
Voraussetzung für die Entfaltung des Menschen in seinem Lebensraum ist die Schaffung einer Umgebung, die seine Phantasie anregt und ihm die Identifikation mit dem Ort seiner Tätigkeiten ermöglicht.
Nebst der Architektur sollen auch die Kunst Anregungen zu schöpferischem Denken und Handeln geben. Durch die Kunst und Bau soll in einem weiteren Kreis der Bevölkerung das Kunstverständnis gefördert und gegenwärtige Kunsttendenzen und Auffassungen unterstützt werden.
Wenngleich die Kulturförderung vorrangig Aufgabe der Gemeinden oder Gemeindeverbindungen ist, ist gemäss Art. 2 des Kulturförderungsgesetzes der Kanton verpflichtet, die Bestrebungen der Gemeinden zu unterstützen. Konkret auf den Baubereich bezogen ist in diesem Gesetz geregelt, dass der Kanton bei Neu- und Umbauten von kantonalen Gebäuden und Anlagen angemessene Mittel für die künstlerische Ausschmückung bereitzustellen hat, sofern es ihre Zweckbestimmung rechtfertigt (Art. 9).
Der finanzielle Rahmen dafür beträgt in der Regel etwa 1 % der Baukosten (nach Baukostenplan BKP 2 und 4). Bei Kunstkrediten wird die Kantonale Kommission für Kunst und Architektur (KKA) immer zur Beratung und Begleitung beigezogen.
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