Wasserkraft

Jede Wasserkraftnutzung benötigt eine kantonale Erlaubnis. Wollen Sie öffentliches Wasser nutzen, ist eine Konzession erforderlich, für die Nutzung von privatem Wasser brauchen Sie eine Nutzungsbewilligung.
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist Anlaufstelle für sämtliche Belange der Wasserkraftnutzung:
- Leitung von Konzessions- und Bewilligungsverfahren
- Leitung koordinierter Verfahren für Wasserkraftanlagen
- Kontrolle über den Bau und Betrieb
- Beratung der Kleinwasserkraftbetreiber
Wenn Sie ein Wasserkraftwerk planen, nehmen Sie frühzeitig mit uns •Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne durch das weitere Verfahren.
Informationen, Unterlagen und Formulare betreffend der Nachhaltigkeitsbeurteilung finden Sie •hier!
Einheimisch, erneuerbar, ökologisch - Strom aus Wasserkraft
60 % des im Kanton Bern erzeugten Stroms stammt aus Wasserkraftanlagen. Davon werden 96.5 % in 28 Grossanlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt und 3.5 % in 290 Kleinwasserkraftwerken mit weniger als 1 Megawatt Leistung produziert. Strengere Umweltvorschriften bewirken, dass die Zahl der kleinen Kraftwerke abnimmt. Ausgenommen von diesem Trend sind die Trinkwasserkraftwerke sowie die Alpanlagen.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h