Wärmeerzeugung mit Holz
- Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % des Heizwärmebedarfs decken können.
- Der maximal beitragsberechtigte Heizleistungsbedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.
- Für die Berechnung des Heizwärmebedarfs pro Jahr werden im Normalfall 2'000 Volllaststunden eingesetzt. Für die ganzjährige Warmwasseraufbereitung werden zusätzlich 300 Volllaststunden angerechnet.
- Beiträge an Feuerungen für Prozessenergie werden individuell festgelegt.
- Die Feuerungsanlage muss das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz tragen. Der Konformitätsnachweis nach Art. 20 a der Luftreinhalte-Verordnung LRV muss erbracht werden (Anforderungen siehe Anhang 4 Ziffer 22 LRV).
Wärmeerzeugung mit Holz
| Vollautomatische Feuerungen mit Wärmeleistungsbedarf 20 - 70 kW |
|||
|---|---|---|---|
| Wärmeleistungsbedarf plus Grundpauschale |
Fr. Fr. |
90.-/kW 700.- |
Wärmeerzeugung mit Holz
| Feuerungen mit Wärmeleistungsbedarf > 70 kW |
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|---|---|---|---|
| Wärmebedarf pro Jahr | Fr. | 50.-/MWh |
Wie vorgehen?
- Projektberatung: Die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen bieten eine kostenlose Vorgehensberatung an, Beratungen vor Ort sind kostenpflichtig. Adressen unter •Energieberatung
- GEAK®-Experte beauftragen für Heizungsdimensionierung.
Adressen unter •www.geak.ch
- «Beitragsgesuch Anlagen» ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einreichen.
•Beitragsgesuch Anlagen (PDF, 579 KB, 1 Seite) - Ausführen der Arbeiten.
- Gebäudeausweis GEAK® definitiv erstellen lassen.
- Nach Abschluss der Arbeiten: Gesuch zur Auszahlung mit aktuellem GEAK® (inkl. geförderte Massnahme) und den verlangten Unterlagen (Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll) beim AUE einreichen.
Hinweise
- Keinen kantonalen Förderbeitrag gibt es für Holzheizungen für einen Wärmeleistungsbedarf unter 20 kW oder für Stückholzheizungen und Holzfeuerungen von 20 - 70 kW Wärmeleistungsbedarf, die nicht mit einer vollautomatischen Brennstoffzufuhr betrieben werden.
- Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) ist spätestens mit dem Gesuch zur Auszahlung einzureichen.
- Bei Neubauten werden Solaranlagen, Holzheizungen oder der Anschluss an die Fernwärme nicht gefördert.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
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