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Wärmeerzeugung mit Holz

  • Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % des Heizwärmebedarfs decken können.
  • Der maximal beitragsberechtigte Heizleistungsbedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.
  • Für die Berechnung des Heizwärmebedarfs pro Jahr werden im Normalfall 2'000 Volllaststunden eingesetzt. Für die ganzjährige Warmwasseraufbereitung werden zusätzlich 300 Volllaststunden angerechnet.
  • Beiträge an Feuerungen für Prozessenergie werden individuell festgelegt.
  • Die Feuerungsanlage muss das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz tragen. Der Konformitätsnachweis nach Art. 20 a der Luftreinhalte-Verordnung LRV muss erbracht werden (Anforderungen siehe Anhang 4 Ziffer 22 LRV).

Wärmeerzeugung mit Holz

Vollautomatische Feuerungen mit
Wärmeleistungsbedarf 20 - 70 kW
     
Wärmeleistungsbedarf
plus Grundpauschale
Fr.
Fr.
90.-/kW
700.-
 

Wärmeerzeugung mit Holz

Feuerungen mit
Wärmeleistungsbedarf > 70 kW
     
Wärmebedarf pro Jahr Fr. 50.-/MWh  

  

Wie vorgehen?

  1. Projektberatung: Die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen bieten eine kostenlose Vorgehensberatung an, Beratungen vor Ort sind kostenpflichtig. Adressen unter Energieberatung
  2. GEAK®-Experte beauftragen für Heizungsdimensionierung.
    Adressen unter www.geak.ch
  3. «Beitragsgesuch Anlagen» ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einreichen.
    Beitragsgesuch Anlagen (PDF, 579 KB, 1 Seite)
  4. Ausführen der Arbeiten.
  5. Gebäudeausweis GEAK® definitiv erstellen lassen.
  6. Nach Abschluss der Arbeiten: Gesuch zur Auszahlung mit aktuellem GEAK® (inkl. geförderte Massnahme) und den verlangten Unterlagen (Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll) beim AUE einreichen.

Hinweise

  • Keinen kantonalen Förderbeitrag gibt es für Holzheizungen für einen Wärmeleistungsbedarf unter 20 kW oder für Stückholzheizungen und Holzfeuerungen von 20 - 70 kW Wärmeleistungsbedarf, die nicht mit einer vollautomatischen Brennstoffzufuhr betrieben werden.
  • Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) ist spätestens mit dem Gesuch zur Auszahlung einzureichen.
  • Bei Neubauten werden Solaranlagen, Holzheizungen oder der Anschluss an die Fernwärme nicht gefördert.

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie/kantonale_foerderung/waermeerzeugung_holz