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Gebäudeanpassungen von Wohnbauten

  • Nur Wohnbauten, die eine Verbesserung um mindestens zwei GEAK®-Effizienzklassen bei der Gebäudehülle und bei der Gesamtenergieeffizienz erreichen.
  • Es ist zulässig, Beiträge aus «Das Gebäudeprogramm» und dem kantonalen Förderprogrammm zu kumulieren.
  • Für besonders effiziente Gebäude werden zusätzliche Bonusbeiträge gewährt.
  • Ersatzneubauten erhalten die gleichen Beiträge für die Effizienzklassenverbesserung, jedoch keinen zusätzlichen Effizienzbonus.
  • Bei der Förderung der Gesamtenergieeffizienz werden keine weiteren Beiträge für die Haustechnik ausgerichtet.
  • Gemischte Gebäudenutzungen sind von diesen Förderbeiträgen ausgeschlossen, sie können jedoch nach dem Standard MINERGIE® gefördert werden.

Gebäudeanpassungen von Wohnbauten

GEAK®-Effizienzklassenaufstieg      
2 Effizienzklassen Fr. 50.-/m2 EBF
3 Effizienzklassen Fr. 70.-/m2 EBF
4 Effizienzklassen Fr. 80.-/m2 EBF
5 Effizienzklassen Fr. 90.-/m2 EBF
6 Effizienzklassen Fr. 100.-/m2 EBF

Gebäudeanpassungen von Wohnbauten

Effizienzbonus      
Plusenergiegebäude Fr. 30.-/m2 EBF
GEAK® A/A Fr. 20.-/m2 EBF
GEAK® B/B Fr. 10.-/m2 EBF

  

Wie vorgehen?

  1. Projektberatung: Die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen bieten eine kostenlose Vorgehensberatung an, Beratungen vor Ort sind kostenpflichtig. Adressen unter Energieberatung
  2. GEAK®-Experte beauftragen.  Adressen unter www.geak.ch
  3. «Beitragsgesuch Bauten» ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, mit gültigem GEAK® und den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einreichen.
    Beitragsgesuch Bauten (PDF, 583 KB, 1 Seite)
  4. Beitragsgesuch Gebäudeprogramm ausfüllen und bei der regionalen Bearbeitungsstelle (rBS) einreichen. Informationen: www.dasgebaeudeprogramm.ch
  5. Ausführen der Arbeiten.
  6. GEAK® aufdatieren lassen.
  7. Nach Abschluss der Arbeiten: Gesuch zur Auszahlung mit gültigem GEAK® mit Flächenauszug und den verlangten Unterlagen beim AUE bzw. bei der rBS einreichen.

Hinweise

  • Gebäudeanpassungen, die nach den Förderbestimmungen für effiziente Gebäude einen höheren Beitrag erhalten würden, können diesen geltend machen.
  • Förderbeiträge für Effizienzverbesserungen von zwei und mehr GEAK®- Klassen werden innerhalb der folgenden 10 Jahre bei einer allfälligen weiteren Verbesserung vom erneuten Förderbeitrag abgezogen.
  • Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 416/1.

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie/kantonale_foerderung/gebaeudeanpassungen_wohnbauten