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Ersatz von Elektroheizungen

  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und hydraulische Wärmeverteilungen, nur wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende, elektrische Heizung muss vollständig demontiert werden.
  • Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Erfolgt die Ersatzwärmeerzeugung mit einer Wärmepumpe oder mit Fernwärme, muss die Warmwasseraufbereitung ebenfalls zu 100 % mit der gleichen Wärmequelle erfolgen.
  • Wird die Heizung mit Öl oder Gas betrieben, wird ein Förderbeitrag nur an die hydraulische Wärmeverteilung ausgerichtet.

Ersatz von Elektroheizungen

Heizungen mit erneuerbarer Energie      
Holzheizung Fr. 2'500.-  
Wärmepumpe Fr. 2'500.-  
Fernwärme Fr. 2'500.-  

Ersatz von Elektroheizungen

Hydraulische Heizwärmeverteilung      
Beitrag an das Verteilsystem Fr. 8'000.-  

  

Wie vorgehen?

  1. Projektberatung: Die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen bieten eine kostenlose Vorgehensberatung an, Beratungen vor Ort sind kostenpflichtig. Adressen unter Energieberatung 
  2. GEAK®-Experte beauftragen für Heizungsdimensionierung.
    Adressen unter www.geak.ch
  3. «Beitragsgesuch Anlagen» ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einreichen.
    Beitragsgesuch Anlagen (PDF, 579 KB, 1 Seite)
  4. Ausführen der Arbeiten.
  5. GEAK® definitiv erstellen lassen.
  6. Nach Abschluss der Arbeiten: Gesuch zur Auszahlung mit aktuellem GEAK® (inkl. geförderte Massnahme) und den verlangten Unterlagen (Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll) beim AUE einreichen.

Hinweise

  • Erfolgt die Ersatzwärmeerzeugung mit einem Holzkessel, muss dieser zumindest während der Heizsaison auch das Warmwasser aufbereiten.
  • Keinen kantonalen Förderbeitrag gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe, die nicht eine Elektrospeicherheizung ersetzt.
  • Automatische Holzkessel ab 20 kW Heizwärmebedarf bzw. bei Stückholzkesseln ab 70 kW Heizwärmebedarf kann die evtl. höhere Förderung geltend gemacht werden.
  • Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) ist spätestens mit dem Gesuch zur Auszahlung einzureichen.

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie/kantonale_foerderung/ersatz_elektroheizungen