Energieeffiziente Gebäude
- Neubauten und Gebäudeanpassungen werden nur als effiziente Gebäude gefördert, wenn sowohl die geforderte Qualität der Gebäudehülle, wie auch die geforderte Gesamtenergieeffizienz nachgewiesen werden.
- Die Gebäudehülle muss der GEAK-Effizienzklasse A entsprechen.
- Für Neubauten werden keine separaten Beiträge an die Haustechnik ausgerichtet.
Energieeffiziente Gebäude
| Plusenergie-Gebäude | |||
|---|---|---|---|
| 100 bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) | Fr. | 25'000.- | |
| ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) | Fr. | 100.-/m2 |
Energieeffiziente Gebäude
| GEAK®-Klasse A/A oder MINERGIE®-P | |||
|---|---|---|---|
| 100 bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) | Fr. | 20'000.- | |
| ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) | Fr. | 80.-/m2 |
Wie vorgehen?
- Projektberatung: Die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen bieten eine kostenlose Vorgehensberatung an, Beratungen vor Ort sind kostenpflichtig. Adressen unter •Energieberatung
Für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) einen GEAK®-Experten beauftragen. Adressen unter •www.geak.ch
Adressen Minergie-Fachplaner: •www.minergie.ch
- «Beitragsgesuch Bauten» ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einreichen.
•Beitragsgesuch Bauten (PDF, 583 KB, 1 Seite)
- Ausführen der Arbeiten.
- Gebäudezertifikat bzw. GEAK® ausstellen lassen.
- Nach Abschluss der Arbeiten: Gesuch zur Auszahlung mit den verlangten Unterlagen (Rechnung, Gebäudezertifikat bzw. GEAK®, Energiebilanz) beim AUE einreichen.
Hinweise
- Die Labelgebühr für den MINERGIE®-Standard ist im Förderbeitrag bereits enthalten und wird nicht zusätzlich rückerstattet.
- Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 416/1.
- Ein Plusenergiehaus ist ein energieeffizientes Haus im MINERGIE®-P oder Passivhaus-Standard, das in Kombination mit erneuerbaren Energien, mehr Energie produziert als für Heizung, Warmwasser und Haushaltstrom über das Jahr gerechnet benötigt wird. Der Nachweis ist mit verschiedenen Berechnungshilfen möglich und nicht an ein bestimmtes Berechnungstool gebunden.
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
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