Gesuchsformulare und Bedingungen
Das aktuelle, •kantonale Förderprogramm ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
•Wegleitung Förderprogramm Kanton Bern (PDF, 1.1 MB, 16 Seiten)
Für Beiträge an Bauvorhaben (Gebäudeanpassungen und Neubauten) im Kanton Bern, füllen Sie das
•«Beitragsgesuch Bauten» (PDF, 583 KB, 1 Seite) aus.
- •Pflichtenheft AUE Beratungsbericht GEAK (PDF, 24 KB, 2 Seiten)
Für Beiträge an Haustechnikanlagen im Kanton Bern, füllen Sie das
•«Beitragsgesuch Anlagen» (PDF, 579 KB, 1 Seite) aus.
Für Beiträge an Weiterbildung und Information im Kanton Bern, füllen Sie als Veranstalter das
•«Beitragsgesuch Information» (PDF, 566 KB, 1 Seite) aus.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht möglich ist, das ausgefüllte Gesuchsformular zu speichern oder per E-Mail zu versenden.
Vorgehen: Das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Die vollständigen Gesuchsunterlagen sind vor Beginn des Vorhabens per Post einzureichen.
Hinweis an Mac-User mit Firefox-Browser: Bitte laden Sie die Formulare auf Ihren Mac herunter und benützen Sie dann den Adobe Reader zum Bearbeiten.
Allgemeine Bedingungen zum Förderprogramm Kanton Bern
| Gesuchseingabe | Das Beitragsgesuch für kantonale Förderungen ist mit den vollständigen Angaben und Beilagen schriftlich vor Baubeginn, vor Durchführung der Massnahme oder vor Auftragserteilung (GEAK mit Beratungsbericht) einzureichen beim: Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Förderbeiträge, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Es ist stets das im Internet aktuell verfügbare Beitragsgesuch zu verwenden. Das Formular muss vollständig mit allen Angaben ausgefüllt und unterzeichnet werden. |
| Arbeitsbeginn Baubeginn Beginn Veranstaltung |
Als Beginn der Arbeiten gilt die Schnurgerüstabnahme (Definition Baubeginn: Art. 2 BewD, BSG 725.1). Wenn keine Schnurgerüstabnahme erforderlich ist gilt die Vornahme von Arbeiten, die den Gegenstand der Förderung direkt betreffen; bei Veranstaltungen vor der Durchführung. |
| Gültigkeitsdauer | Die Beitragszusicherung ist in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Für grosse Bauvorhaben kann die Gültigkeit bis auf fünf Jahre zugesichert werden. Zusicherungen im Bereich Information und Beratung sind in der Regel ein Jahr gültig. |
| Qualitätsanforderungen | Die Qualitätsanforderungen gemäss publiziertem Förderprogramm müssen erfüllt sein. |
| Kumulation von Beiträgen | Innerhalb von drei Jahren nach einer Beitragszahlung können für das gleiche Objekt keine weiteren Beitragszusicherungen für den gleichen Fördertatbestand bewilligt werden. Bei Beiträgen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie an Neubauten können keine weiteren Förderbeiträge ausgerichtet werden. Beiträge aufgrund von Effizienzverbesserungen beim GEAK® werden bei späteren Verbesserungen während zehn Jahren in Abzug gebracht. Beiträge aus dem nationalen Gebäudeprogramm können mit den Kantonsbeiträgen kumuliert werden. Die Wirkung in Form der CO2-Einsparung für finanziell geförderte Massnahmen gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organisationen abgetreten werden. |
| Beiträge über Fr. 100'000.- | Beiträge über Fr. 100'000.- werden individuell festgelegt. |
| GEAK®-Pflicht (Haustechnikanlagen) |
Bei Beitragsgesuchen für Haustechnikanlagen muss spätestens mit dem Auszahlungsgesuch ein aktuell gültiger Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) eingereicht werden. |
| Neubauten | Bei Neubauten sind Förderbeiträge nur für das Erreichen erhöhter Anforderungen bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz möglich. Solaranlagen, Holzheizungen oder der Anschluss an die Fernwärme werden nicht gefördert. |
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h