Erdwärmesonden

Erdwärmesonden können eine interessante und umweltfreundliche Alternative für den Ersatz bisheriger Ölheizungen sein. Im Kanton Bern gewinnen Erdwärmesonden-Anlagen immer mehr an Bedeutung. Regionen in welchen solche Anlagen bewilligt werden können, sind auf einer Karte im Internet dargestellt.

.
Die Zulässigkeit von Erdwärmesondenanlagen richtet sich nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund. Die Karte berücksichtigt die Einflussfaktoren, welche für die Bewilligung von Erdwärmesonden erforderlich sind. Nicht berücksichtigt werden Bereiche von Untertagebauten und Leitungen. Die Darstellung erfolgt so, dass für jeden Grundeigentümer ersichtlich ist, ob eine Erdwärmesonde bewilligt werden kann oder nicht, ob eine Tiefenbeschränkung besteht oder ob allenfalls genauere Abklärungen notwendig sind.
Das Erstellen von Erdwärmesonden bedarf in jedem Fall einer Gewässerschutzbewilligung durch das AWA. Das Gesuchsformular steht mit untenstehendem Link als Download zur Verfügung. Die Bohrarbeiten sind von einem Geologen oder spezialisierten Ingenieur begleiten zulassen. Das Bohrprofil muss geologisch aufgenommen und dokumentiert werden.
Die Karte wird laufend aktualisiert.
Für Fragen und Bemerkungen steht Ihnen unsere Ansprechperson gerne zur Verfügung.
Martina Gysin - Tel. 031 633 38 29
Timon Stucki, Stv. - Tel. 031 633 39 96
-
Der Kanton Bern stellt diverses Material für Vorabklärungen und Planung von Erdwärmesonden zur Verfügung.Broschüre Wärmepumpenanlagen (PDF, 845 KB, 24 Seiten)
Die wichtigsten Formulare im Bereich "Erdwärmesonden"
| Titel / Kurzbezeichnung | Stand |
|---|---|
| Wärmeentzug mittels Erdsonden (Form. 3.7, Baubewilligunsverfahren | 2009 |
| Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonden (PDF, 31 KB, 2 Seiten) | 01/2011 |
| Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmekörben (PDF, 24 KB, 2 Seiten) | 2009 |
Rechtsgrundlagen Bund
| Abkürzung | SR Nr. | Volltitel |
|---|---|---|
| GSchG | 814.20 | Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) |
| GSchV | 814.201 | Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) |
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 38 11
Fax 031 633 38 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Schadendienst AWA / 24h Pikett
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h
Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h