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Energievorschriften Bau

Bei der Aufgabenteilung Bund - Kantone ist der Gebäudebereich den Kantonen zugeordnet. Um Synergien zu nutzen und möglichst einheitlich aufzutreten, arbeiten die Kantone zusammen und richten sich nach den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn).

Seit dem 1. Januar 2012 gilt das revidierte Kantonale Energiegesetz (KEnG). Als wichtigste Ziele sollen der Gesamtwärmebedarf in Gebäuden bis 2035 um 20 Prozent reduziert werden und der Wärme- und Strombedarf möglichst mit CO2-neutralen, erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Mit den Neuerungen im KEnG sollen diese Ziele erreicht werden:

  • Die Brauchwarmwasseraufbereitung in Neubauten muss mindestens mit 50 % erneuerbarer Energie oder nicht anders genutzter Abwärme erwärmt werden.
  • Der Neueinbau von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen ist verboten. Die bestehenden müssen innerhalb von 20 Jahren ersetzt werden.
  • Neubauten (ausgenommen Wohnbauten) mit einer Energiebezugsfläche über 500 m2 müssen ihren Elektrizitätsbedarf nachweisen.
  • Heizungen im Freien und beheizte Freiluftbäder sind ausschliesslich mit erneuerbaren Energien oder nicht anders nutzbarer Abwärme zu betreiben.
  • Nur zeitweise belegte Neubauten sind so auszurüsten, dass die Raumtemperatur ausserhalb der Belegungszeiten aus der Ferne abgesenkt werden kann.

Der Energieordner ist für Bauherrschaften, Baufachleute, Behörden etc. gedacht. Er erläutert die Bestimmungen der Energiegesetzgebung für Bauten und Anlagen. Er enthält kantonale Hilfsmittel und Checklisten. Er wird laufend angepasst.

Das Kantonale Hauptformular EN-BE enthält alle kantonsspezifischen Sachverhalte. Im Hauptformular wird zusammengestellt, welche der technischen Formulare benötigt werden. Die Formulare für den Energienachweis sind für die ganze Schweiz harmonisiert und in drei Sprachen verfügbar.

Die Neuerungen für den Förderbereich finden Sie auf der Seite zum kantonalen Förderprogramm.

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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
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Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
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