Zuteilung Netzgebiete
Der Kanton Bern hat den Auftrag, die Netzgebiete der auf dem Kantonsgebiet tätigen Netzbetreiber zu bezeichnen. Zweck dieser Bestimmung ist die Sicherstellung der Grundversorgung mit Elektrizität.
Das AUE hat sich in Absprache mit Vertretern von Stromversorgungsunternehmen und Gemeinden für folgendes Vorgehen entschieden:
- Die Netzgebiete werden je für die Netzebenen 3, 5 und 7 bezeichnet.
- Die Netzgebiete werden ungeachtet der Eigentumsverhältnisse an den Elektrizitätsnetzen den bisherigen Netzbetreibern zum Netzbetrieb zugeteilt.
- Die Netzbetreiber wurden eingeladen, dem AUE für die Zuteilung der Netzgebiete Antrag zu stellen.
- Die Antragsteller dokumentierten für das beantragte Netzgebiet die Zustimmung der Netzeigentümer, der Netzbetreiber angrenzender Netzgebiete und der Netzbetreiber anderer Netzebenen im beantragten Gebiet
- Das AUE eröffnet seine Verfügungen gemäss den Anträgen der Netzbetreiber, soweit diese den Anforderungen der Rechtsgrundlagen entsprechen und von den betroffenen Netzeigentümern und angrenzenden Netzbetreibern nicht bestritten werden.
- Bei fehlender Zustimmung oder bei bestrittenen Anträgen suchen die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung. Verbleibende Differenzen werden vom AUE entschieden. Die Verfügungen des AUE können mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) angefochten werden.
- Der Kanton führt einen öffentlichen Kataster mit den Netzgebieten der Netzbetreiber.

Kataster der Netzgebiete
Die Karte stellt die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsverantwortlichkeiten am Verteilnetz in den Netzgebieten die verschiedenen Netzebenen dar. Die Netzebenen umfassen die Spannungsebenen Hochspannung (Netzebene 3), Mittelspannung (Netzebene 5) und Niederspannung (Netzebene 7). Für die Transformationsebenen (Netzebene 2, 4 und 6) sind keine Netzgebiete bezeichnet worden.
Es sind nur jene Netzgebiete bezeichnet, welche heute bereits mit Elektrizität erschlossen sind. Die Karte bildet lediglich den heutigen Status quo der Erschliessung mit Elektrizität ab.
•«Kataster der Netzgebiete» im Geoportal
Dokumente für die Antragssteller
Weitere Informationen
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Umweltkoordination und Energie
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Fax 031 633 36 60
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