Energie-Leitungen
Das AUE koordiniert die Auflageverfahren
Der Kanton Bern ist interessiert an einer guten Infrastruktur, die auch elektrische Übertragungsleitungen und Gasleitungen umfasst. Dieses Interesse steht oft in Konkurrenz mit gleichwertigen Anliegen wie Natur- und Landschaftsschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz und Walderhaltung usw.
Bau und Betrieb von Übertragungsleitungen für Elektrizität und Gas sind im Elektrizitäts- und im Rohrleitungsgesetz des Bundes geregelt. Im Rahmen der eidgenössischen Plangenehmigungsverfahren erarbeitet das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) die kantonalen Stellungnahmen für die Bewilligungsinstanzen. Es berücksichtigt dabei die Fachberichte der kantonalen Fachstellen. Bei grösseren Vorhaben umfasst dies ebenfalls eine Prüfung der Umweltverträglichkeit.
Gasleitungen, die nicht dem eidgenössischen Rohrleitungsgesetz unterstehen (in erster Linie solche mit maximal 5 bar Betriebsdruck), werden durch den Kanton bewilligt. Der Regierungsrat hat diese Aufgabe mit der kantonalen Rohrleitungsverordnung (KRLV) dem AUE übertragen.
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Umweltkoordination und Energie
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3011 Bern
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Fax 031 633 36 60
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