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Regionaler Richtplan Energie

Der Regionale Richtplan dient dazu, in einer Region den optimalen Standort für grössere Energieerzeugungsanlagen (z.B. Windparks, Biomassekraftwerke) festzulegen oder die Nutzung von ortsungebundenen, regional vorkommenden erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse zu koordinieren.

Grössere Anlagen zur Nutzung der Windenergie sollen an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Da diese Windparks oft mehrere Gemeinden betreffen, ist die Abstimmung der möglicherweise divergierenden kommunalen Interessen im Rahmen der Regionalplanung zwingend vorzunehmen.

Diese erforderliche gemeindeübergreifende Abstimmung kann die Planungsregion beziehungsweise die Regionalkonferenz durch Erlass eines regionalen Richtplans Energie vornehmen.


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/energie_in_der_gemeinde/richtplan_energie/regionaler_richtplanenergie