Regionaler Richtplan Energie
Der Regionale Richtplan dient dazu, in einer Region den optimalen Standort für grössere Energieerzeugungsanlagen (z.B. Windparks, Biomassekraftwerke) festzulegen oder die Nutzung von ortsungebundenen, regional vorkommenden erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse zu koordinieren.
Grössere Anlagen zur Nutzung der Windenergie sollen an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Da diese Windparks oft mehrere Gemeinden betreffen, ist die Abstimmung der möglicherweise divergierenden kommunalen Interessen im Rahmen der Regionalplanung zwingend vorzunehmen.
Diese erforderliche gemeindeübergreifende Abstimmung kann die Planungsregion beziehungsweise die Regionalkonferenz durch Erlass eines regionalen Richtplans Energie vornehmen.
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