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Richtplan Energie


Neben den Richtplaninhalten Energie im Kantonalen Richtplan sind auf Stufe Gemeinde der Kommunale Richtplan Energie und der Regionale Richtplan Energie von Bedeutung.

Was kann ein Richtplan Energie?

  • Raumrelevante Voraussetzungen zur Nutzung erneuerbarer und leitungsgebundener Energieträger schaffen.
  • Das Angebot der vorhandenen Energieträger und die räumlichen Entwicklung und Nutzung aufeinander abstimmen.
  • Doppelspurigkeiten insbesondere bei den leitungsgebundenen Energieträgern vermeiden. 
  • Eine effiziente Nutzung der Infrastruktur ermöglichen und damit Fehlinvestitionen verhindern.
Die vier Stufen der Energieplanung


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/energie_in_der_gemeinde/richtplan_energie