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Energie in der Gemeinde

Es gibt verschiedene Bereiche, in welchen die Gemeinden energiepolitisch aktiv werden können.

Der Kanton Bern bietet den Gemeinden zwei Instrumente an:

  1. Berner Energieabkommen (BEakom)
  2. Kommunaler Richtplan Energie (RPE)

Nachfolgend eine nicht abschliessende Aufzählung, wo sich Handeln besonders lohnt und wo diese beiden Instrumente etwas ausrichten können:

  • Energiestadt
  • Vorbildfunktion beim Bau und bei der Sanierung gemeindeeigener Bauten und Einrichtungen
  • Förderung von Energieholz-, Umwelt- und Abwärmenutzung über Nahwärmeversorgungen
  • Einflussnahme auf Energieversorgungsunternehmen (eigene oder Konzessionsnehmer) zur Förderung des Energiesparens und der rationellen Energieverwendung
  • Energiebestimmungen im Baureglement und in Überbauungsordnungen (UeO)
  • Förderung von Energiesparmassnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien seitens Privater
  • Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs
  • Ressourcenschonende Bewirtschaftung von Trinkwasser, Abwasser und Abfällen

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Hinweis


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/energie/energie/energie_in_der_gemeinde