Energie
Grundlage für die Energiepolitik im Kanton Bern bilden die eidgenössische und kantonale Energiegesetzgebung sowie die Energiestrategie des Regierungsrates. Letztere zeigt die langfristige Ausrichtung der Energiepolitik im Kanton Bern auf.
Aufgrund der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Bundesverfassung konzentriert sich die Energiepolitik des Kantons auf den Gebäudebereich und auf die Nutzung erneuerbarer Energien auf Kantonsgebiet. Sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude sollen günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden. Das Potenzial an erneuerbaren Energien soll soweit möglich landschafts- und gesellschaftsverträglich erschlossen werden.
Auch bei der Versorgung mit Energie gilt der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung: Sie soll ausreichend, umwelt- und ressourcenschonend, sicher und wirtschaftlich sein. Zudem soll sie den Möglichkeiten und Bedürfnissen der verschiedenen Regionen und Bevölkerungsschichten angemessen Rechnung tragen.
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