Förderung der nachhaltigen Entwicklung
Wie jede andere staatliche Tätigkeit sollen auch die Beschaffungen der öffentlichen Hand in den Dienst einer nachhaltigen Entwicklung gestellt werden:
- Die Bedürfnisse der Wirtschaft werden dabei mit dem freien Wettbewerb abgedeckt. Die eher langfristigen Bedürfnisse von Umwelt und Gesellschaft werden damit aber zu wenig berücksichtigt. Deshalb hat jede Beschaffungsstelle die Aufgabe,
- klare Ziele bezüglich Umwelt (z.B. Schonung der natürlichen Ressourcen) und
- klare Ziele bezüglich Gesellschaft (z.B. Einhaltung der Arbeitsrechtsbestimmungen, Berufsbildung, Gleichstellung) zu formulieren und diese in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Wettbewerb nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Umwelt und die Gesellschaft positive Auswirkungen hat und somit nachhaltig wirkt. Wie dies konkret geschehen kann, zeigt die Arbeitshilfe "•Vom Preiswettbewerb zum Nachhaltigkeitswettbewerb (PDF, 502 KB, 24 Seiten)" am Beispiel des Hoch- und Tiefbaus.
Hinweis
In unserem Dossier finden Sie weitere Informationen zum Thema
Nachhaltige Entwicklung
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