Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Startseite


Navigation



Nachhaltige Entwicklung in der Bundesverfassung

Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung in der Bundesverfassung

Die Schweiz bekennt sich in der Bundesverfassung wiederholt zum umfassenden, nicht nur ökologisch verstandenen Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung. Damit ist dieses Prinzip als eines der obersten Ziele der Politik in der Schweiz verbindlich verankert.

  • Präambel
    «… in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegen-über der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen …»
  • Zweckartikel (Art. 2)
    Abs. 2: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft fördert die allgemeine Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.»
    Abs. 4: «Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.»
  • Nachhaltigkeit (Art. 73)
    «Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.»

In weiteren Artikeln werden Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung für verschiedenste Politikbereiche postuliert. Dies betrifft insbesondere:

  • Raumplanung, Umwelt, Wasser, Wald, Natur- und Heimatschutz, Fischerei und Jagd, Energiepolitik und Landwirtschaftspolitik
  • Haushaltplanung, Wettbewerbspolitik, Konjunkturpolitik
  • Sozialziele, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung, Gesundheit, AHV und IV, Sprachen
  • aber auch die Sicherheitspolitik und die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54), wo festgehalten wird:

«…[der Bund] trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.»


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Umweltkoordination und Energie
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 36 51
Fax 031 633 36 60
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 -12.00h
13.30 - 17.00h

Freitag
08.00 - 12.00h
13.30 - 16.30h

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/direktion/ueber-die-direktion/dossiers/nachhaltige_entwicklungne/grundverstaendnisinderschweiz/ne_in_der_bv