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Grundverständnis in der Schweiz

Das Verständnis Nachhaltiger Entwicklung der Schweiz stützt sich auf Grundlagendokumente der UNO, insbesondere den Brundtland-Bericht und die 1992 am UNO-Gipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedeten Dokumente.

In der Bundesverfassung (1999) ist die Nachhaltige Entwicklung in verschiedenen Artikeln verankert. Weiter konkretisiert wird sie in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002» des Bundesrates. Diese Strategie bezeichnet folgende drei Prinzipien als zentrale Postulate für eine Nachhaltige Entwicklung:

  • Ganzheitliche ausgewogene Berücksichtigung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen (intergenerationelle Solidarität)
  • Berücksichtigung der Interessen aller Erdenbewohner (intragenerationelle Solidarität)
Denken und Handeln: ganzheitlich, langfristig, global (Schema)

Bild vergrössern Die Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung

Das Kernproblem der Nachhaltigen Entwicklung liegt in der Überwindung von Zielkonflikten zwischen den drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Folgende Grundregeln sind gemäss Bundesratsstrategie dabei zu beachten:

  • Entscheide sind so zu fällen, dass im Verlauf der Zeit nicht eine Dimension systematisch zu Gunsten der anderen Dimensionen benachteiligt wird.
  • Bei der Interessenabstimmung müssen unverhandelbare Randbedingungen (z.B. Gesetze, Grenzwerte, ethische Grenzen) in allen drei Dimensionen eingehalten werden.

Diese Grundregeln entsprechen dem Konzept «Schwache Nachhaltigkeit Plus».


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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/direktion/ueber-die-direktion/dossiers/nachhaltige_entwicklungne/grundverstaendnisinderschweiz