Nachhaltige Entwicklung (NE)
«Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche weltweit die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.»
So hat die so genannte Brundtland-Kommission der UNO 1987 in ihrem Bericht «Unsere gemeinsame Zukunft» den Begriff «Nachhaltige Entwicklung» umschrieben.
Auf der Grundlage dieses Berichts haben 1992 rund 180 Staaten am UNO-Gipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unter anderem die «Agenda 21» unterzeichnet. Die «Agenda 21» ist ein Konsenspapier für eine globale Nachhaltige Entwicklung in Form eines Problemkatalogs. Sie enthält Ansatzpunkte zu Massnahmen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch verträgliche Entwicklung.
Auch die Schweiz hat die «Agenda 21» unterzeichnet: Was global gilt, gilt also ebenfalls für die Schweiz und den Kanton Bern. In der neuen Bundesverfassung von 1999 ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ein zentrales Ziel. Auf nationaler Ebene hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Federführung für das Thema Nachhaltige Entwicklung.
Das •Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) ist das kantonale Kompetenzzentrum für Nachhaltige Entwicklung. Es informiert, entwickelt Verfahren, stellt Hilfsmittel zur Verfügung und unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung.
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