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Lawinenschutztunnel Mitholz Zivilprozess einvernehmlich beendet

23. Januar 2012 – Medienmitteilung

Die gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit den Schäden am Lawinenschutztunnel Mitholz konnte durch Vergleich erledigt werden.

Mit der Unterstützung des Handelsgerichts des Kantons Bern gelang es den Parteien, die äusserst umfangreiche und komplexe Rechtsstreitigkeit durch einen Kompromiss beizulegen. Die Parteien haben sich in der Angelegenheit „Mitholz“ geeinigt und der Kanton Bern erhält an seinen Gesamtschaden von den Verantwortlichen einen Beitrag von insgesamt 16 Millionen Franken ausbezahlt.

Im Übrigen haben die Parteien über die einzelnen Regelungen der gerichtlichen Vereinbarung Stillschweigen vereinbart.

Der 640 Meter lange Lawinenschutztunnel Mitholz wurde gebaut, um eine wintersichere Zufahrt nach Kandersteg zu gewährleisten. Er wurde im Herbst 2002 eröffnet. Zwei Jahre später musste der Tunnel wegen Einsturzgefahr gesperrt werden. Im Herbst 2006 beschloss der Regierungsrat im Einklang mit der Region, den Tunnel zu sanieren. Im Dezember 2009 wurde der Lawinenschutztunnel Mitholz wieder dem Verkehr übergeben. Ein von unabhängigen Experten erstelltes Gutachten kam zum Schluss, dass die Schäden im Tunnel mehrere Ursachen hatten. Basierend auf dem Gutachten konnte mit sämtlichen am Projekt Beteiligten eine Einigung gefunden werden.  

 

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