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Wassernutzungsgesetz

Worum geht es?

Das Wassernutzungsgesetz (WNG) vom 23. November 1997 (BSG 752.41) und das Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) vom 11. November 1996 (BSG 752.461) sollen revidiert werden und einzelne Bestimmungen geändert werden.Die Kernpunkte der Revision sind

  • finanzielle Entlastung kleiner Wasserkraftanlagen
  • Abänderung der Zuständigkeit für Wasserkraftkonzessionen
  • neue Definition der wesentlichen Konzessionsänderung
  • Regelung der Zuständigkeit für unwesentliche Konzessionsänderungen
  • Anpassung der Wasserzinsen für Gebrauchswassernutzungen.


Zeitplan

Inkraftsetzung: 1. August 2011


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Rechtsamt
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 30 11
Fax 031 633 30 10
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Wichtiger Hinweis:

Das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erteilt keine Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit Baufragen. Wir bitten Sie um Verständnis.

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/direktion/organisation/ra/rechtliche_grundlagen/wassernutzungsgesetz