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Kantonale Energiegesetzgebung

Worum geht es?

Das neue kantonale Energiegesetz (KEnG; BSG 741.1) und die neue kantonale Energieverordnung (KEnV, BSG 741.111) sind ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie. Das Gesetz und die Verordnung setzen einen Akzent auf die sparsame und effiziente Energienutzung und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Stand der Arbeiten

Der Grosse Rat hat das kantonale Energiegesetz (KEnG) und die zugehörige Änderung des Baubewilligungsdekretes (BewD) am 17. März 2010 verabschiedet. Es ist ein Referendum mit Volksvorschlag eingereicht worden. In der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 wurde der Volksvorschlag angenommen. Der Regierungsrat hat die kantonale Energieverordnung am 26. Oktober 2011 beschlossen.

Zeitplan

Inkraftsetzung: 1. Januar 2012


Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Rechtsamt
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 30 11
Fax 031 633 30 10
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Wichtiger Hinweis:

Das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erteilt keine Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit Baufragen. Wir bitten Sie um Verständnis.

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/direktion/organisation/ra/rechtliche_grundlagen/kantonales_energiegesetz