Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen
Worum geht es?
Mit dem neuen Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen (FSSG) sollte die Finanzierung der Sanierung der 300-Meter-Schiessanlagen sichergestellt werden.
Die Sanierungskosten, die auf die Betreiber der Anlagen entfallen, sollten durch die Einführung einer Abgabe zwischen 17 und 35 Rappen pro Schuss gedeckt werden. Für die ausserdienstliche Schiesspflicht hätte der Kanton die Abgabe übernommen.
Stand der Arbeiten
Der Regierungsrat des Kantons Bern verzichtet darauf, eine Abgabe pro Schuss zugunsten der Sanierung der Kugelfänge von Schiessanlagen einzuführen. Die Arbeiten am Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen werden eingestellt.
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