Beschwerdeverfahren
Das Rechtsamt leitet die Beschwerdeverfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der BVE fallen und bereitet die Entscheide der zuständigen Instanz vor. Über den Ablauf gibt das Merkblatt zum Beschwerdeverfahren Auskunft.
Grundsätzlich gilt
- Die Verfahren sind schriftlich.
- Alle Beteiligten werden angehört.
- Während eines hängigen Verfahrens kann das Rechtsamt keine Partei beraten.
- Ebenso wenig kann es mit einer einzelnen Partei über den Fall diskutieren.
Informationen zum Beschwerdeverfahren
- •Orientierung über das Beschwerdeverfahren (PDF, 21 KB, 1 Seite)
- •Publizierte Entscheide der BVE
Rechtsberatung....
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Literatur
- Aldo Zaugg / Peter Ludwig, Baugesetz des Kantons Bern vom 9. Juni 1985, Kommentar Band I (Art. 1- 52, öffentliches Baurecht), dritte von Prof. Dr. P. Ludwig vollständig überarbeitete und nachgeführte Auflage, 2007, Stämpfli Verlag AG Bern
- Aldo Zaugg / Peter Ludwig, Baugesetz des Kantons Bern vom 9. Juni 1985, Kommentar Band II (Art. 53-153, Planung, Bauen ausserhalb der Bauzone, Erschliessung, Baulandumlegung, formelle und materielle Enteignung, Finanzierung), dritte von Prof. Dr. P. Ludwig vollständig überarbeitete und nachgeführte Auflage, 2010, Stämpfli Verlag AG Bern
- Thomas Merkli / Arthur Aeschlimann / Ruth Herzog, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 1997, Stämpfli Verlag AG Bern
- Müller Markus / Feller Reto, Bernisches Verwaltungsrecht, 2008, Stämpfli Verlag AG Bern
- Müller Markus, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Auflage, 2011, Stämpfli Verlag AG Bern
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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
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Das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erteilt keine Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit Baufragen. Wir bitten Sie um Verständnis.