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Steuern der Realisierung der amtlichen Vermessung

Die geordnete, einheitliche und zeitgerechte Realisierung der amtlichen Vermessung (AV) wird durch Bundesrecht geregelt. Sie ist Bestandteil des Eidgenössischen Grundbuches. Die Vollzugsaufgaben sind den Kantonen übertragen.

Im Kanton Bern nehmen wir folgende Aufgaben war:

  • Wir setzen die Vorgaben des Bundes im Kanton Bern um und vermitteln Know-how.
  • Wir koordinieren verschiedene Vermessungsvorhaben des Bundes, des Kantones, der Gemeinden sowie Dritter.
  • Wir beraten Bundes- und Kantonsstellen, Gemeinden, Vermessungsbüros und Benutzende der amtlichen Vermessung in vermessungstechnischen Fragen.
  • Wir begleiten die auszuführenden Arbeiten technisch und finanziell.
  • Wir überprüfen die ausgeführten Arbeiten.

 

Die wichtigsten Teilaufgaben sind:

  • Aufsicht der AV
    Wir nehmen die Aufsichtsfunktion über die Daten der amtlichen Vermessung im Kanton Bern wahr, indem wir die Daten verifizieren, genehmigen und dem Bund zur Anerkennung vorlegen.
  • Leitstelle Grundstückdaten
    Die Leitstelle berät und unterstützt die Benutzenden der Grundstückdatenbank "GRUDA-AV".
  • Leitung der AV
    Wir sind für die geordnete, einheitliche und zeitgerechte Realisierung der amtlichen Vermessung zuständig. Zusätzlich unterstützen wir Gemeinden bei Aufgaben in der AV im Bereich Planung, Submissionen und Finanzierungsdarlehen.
  • Leitung und Aufsicht der periodischen Nachführung (PNF)
    Im Rahmen der periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung (PNF) werden Veränderungen von Objekten, die keinem Meldewesen unterliegen (z.B. Wald), nachgetragen, bereinigt und homogenisiert. Der Zyklus der Nachführung erstreckt sich auf sechs bis 12 Jahre.
    Wir übernehmen hierbei die Aufgaben im Bereich Planung, Arbeitsvergabe, Aufsicht, Verifikation und Sicherstellung von finanziellen Mitteln.
  • Oberaufsicht für Baulandumlegung und Grenzregulierung
    Wir sind die zuständige Behörde für Baulandumlegungen und Grenzregulierungen. Nebst der Oberaufsicht (Auflagebewilligungen, Genehmigungen u.ä.) tritt das Amt vor allem als Berater von Gemeinden und Umlegungsorganen vor und während der Verfahren auf.
  • Vermessungstechnische Aufsicht bei Güterzusammenlegungen und Waldzusammenlegungen
    Wir sind für die vermessungstechnische Verifikation bei Güter- und Waldzusammenlegungen zuständig. Diese Arbeiten beinhalten die Beratung und Unterstützung der Unternehmer, die Verifikation des "Alten Bestandes" und der "Definitiven Neuzuteilung".
    Dem Amt für Landwirtschaft und Natur obliegt die Aufsicht über die Güterzusammenlegungen. Für die Waldzusammenlegungen ist das Amt für Wald zuständig.

Weitere Informationen

Kontakt

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern

Tel. 031 633 33 11
Fax 031 633 33 40
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten
unserer Büros (Mo-Fr):

08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.30 Uhr)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.bve.be.ch/de/index/direktion/organisation/agi/ueber_uns/unsere_aufgaben/steuern_der_realisierungderamtlichenvermessung