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Betrieb der Liegenschaften
Die für die kantonalen Raumerfordernisse nötigen Immobilien werden wirtschaftlich, ökologisch und kulturbewusst genutzt, betrieben und unterhalten.
Die für die kantonalen Raumerfordernisse nötigten Immobilien werden wirtschaftlich, ökologisch und kulturbewusst genutzt, betrieben und unterhalten. Der systematische Unterhalt garantiert die Zustandswerte der portfoliorelevanten kantonalen Liegenschaften. Veränderungen im Raumressourcenbedarf sind - wenn immer möglich - durch eine aktive Bewirtschaftung des bestehenden Liegenschaftsbestandes aufzufangen. Die Aufgabe als kantonaler Bauträger ist es, die Unterhaltsmassnahmen zu organisieren und durch Aufträge an Dritte zu realisieren.
Durch Vermietung und Verpachtung nicht selbst genutzter kantonaler Liegenschaften und Grundstücke wird die optimale Nutzung des kantonalen Liegenschaftsbestandes sichergestellt.
Für über den allgemeinen Gebrauch hinausgehende Nutzungen an öffentlichen, unter kantonaler Hoheit stehenden Sachen (wie Gewässer, Gletscher, Firne, Felsen) werden Bewilligungen und Konzessionen erteilt.
Entwicklung des Liegenschaftsbestandes
Der kantonale Liegenschaftsbestand wird dahingehend weiterentwickelt, dass er den aktuellen Raumbedürfnissen gerecht wird und wirtschaftlich betrieben werden kann, ohne aber zugleich aus solchen Speziallösungen zu bestehen, die nur mit hohem finanziellen Aufwand an die sich verändernden Bedürfnisse anpassbar sind (langfristig hohe Gebrauchswerte). Dabei sind neben dem langfristig positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis auch strategische, ökologische und kulturelle Belange zu berücksichtigen.
Auf Basis von der Regierung genehmigter strategischer Grundsätze für das Immobilienportfolio werden für die verschiedenen Schwerpunktbereiche wie Schulen, Verwaltung, Gesundheitsbauten etc. Gesamtplanungen (regionale Konzepte) erarbeitet. Im Rahmen der Massnahmenplanung werden die zur Umsetzung der Gesamtplanungen erforderlichen Projekte definiert. Strategisch ungeeignete Liegenschaften sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verkaufen oder rückzubauen. Sofern Raumbedürfnisse nicht sinnvoll durch die Nutzung kantonseigener Liegenschaften befriedigt werden können, werden entsprechende Räumlichkeiten zu marktüblichen Konditionen zugemietet.
Im Bereich des Neu- und Umbaus wird die Rolle der Bauträgerschaft wahrgenommen. Zudem werden die dem Kanton zur Subventionierung vorgelegten Bauvorhaben geprüft.
Produktegruppen des AGG
| Produktegruppe 1: Betrieb der Liegenschaften |
Produktegruppe 2: Entwicklung des Liegenschaftenbestandes |
|---|---|
| Unterhalt | Bestandesplanung |
| Vermietungen |
Bestandesveränderungen durch Baumassnahmen |
| Bewilligungen und Konzessionen |
Grundstückserwerb und - veräusserung |
| Zumietungen |
|
| Subventionierungsberatung |
Weitere Informationen
Kontakt
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Amt für Grundstücke und Gebäude
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 34 11
Fax 031 633 34 60
Kontakt per E-Mail
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